Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Diese Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege seit 2015. Sie erläutert finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, Freistellungsrechte und soziale Absicherung für pflegende Angehörige.
Hier eine Zusammenfassung des Inhaltes:
1. Überblick über die gesetzlichen Regelungen
- Pflegeunterstützungsgeld: Bis zu zehn Tage bezahlte Auszeit, um eine akute Pflegesituation zu organisieren.
- Freistellungen:
- Pflegezeit: Bis zu sechs Monate Freistellung (teilweise oder vollständig) für die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen.
- Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate teilweise Freistellung bei mindestens 15 Stunden Wochenarbeitszeit.
- Begleitung in der letzten Lebensphase: Bis zu drei Monate Freistellung möglich.
- Gilt nicht für kleine Unternehmen mit weniger als 15 bzw. 25 Beschäftigten.
- Finanzielle Förderung: Möglichkeit eines zinslosen Darlehens zur Überbrückung von Einkommensausfällen.
- Erweiterung des Begriffs „nahe Angehörige“: Beinhaltet auch Stiefeltern, Schwiegergeschwister, Lebenspartner der Geschwister.
- Kündigungsschutz: Gilt während der Freistellung und maximal 12 Wochen vor Beginn.
2. Pflegeunterstützungsgeld
- Finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer, die bis zu zehn Tage eine akute Pflegesituation organisieren müssen.
- Antragstellung bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
- Höhe richtet sich nach dem Kinderkrankengeld.
3. Freistellungsregelungen (PflegeZG & FPfZG)
- Pflegezeit: Sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung.
- Familienpflegezeit: 24 Monate teilweise Freistellung (mind. 15 Stunden pro Woche).
- Betreuung minderjähriger Angehöriger: Freistellung für häusliche oder außerhäusliche Pflege.
- Begleitung in der letzten Lebensphase: Bis zu drei Monate Freistellung, auch außerhalb des häuslichen Umfelds.
- Kombination möglich, aber maximale Gesamtdauer: 24 Monate.
4. Förderung durch ein zinsloses Darlehen
- Unterstützung zur Einkommenssicherung während der Freistellung.
- Höhe entspricht etwa der Hälfte des Lohnverlustes.
- Härtefallregelung: Rückzahlungsstundung oder Erlass möglich.
5. Soziale Absicherung für Pflegepersonen
- Rentenversicherung: Beiträge werden übernommen, wenn mind. 10 Stunden pro Woche Pflege geleistet wird.
- Unfallversicherung: Schutz während der Pflege und auf dem Weg zur pflegebedürftigen Person.
- Arbeitslosenversicherung: Sicherung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach der Pflegezeit.
6. Ankündigungsfristen & Kündigungsschutz
- Pflegezeit: Zehn Tage vorher ankündigen.
- Familienpflegezeit: Acht Wochen vorher ankündigen.
- Kündigungsschutz: Gilt während der Freistellung.
7. Häufige Fragen & Kontaktstellen
- Wer kann die Freistellung nutzen? Arbeitnehmer, nicht jedoch Selbstständige.
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit? Bescheinigung der Pflegekasse oder ärztliche Bestätigung.
- Kombination von Freistellungen möglich? Ja, aber maximal 24 Monate.
- An wen kann ich mich wenden? Pflegekassen, Pflegetelefon (BMFSFJ), Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).