Checkliste für die Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und nach dem Familienpflegezeitgesetz
Übersicht über die Freistellungen: vollständige oder teilweise Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz o für die Pflege in häuslicher Umgebung von nahen Angehörigen (bis zu 6 Monate) o für die auch außerhäusliche Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen (bis zu 6 Monate) o für die Begleitung in der letzten Lebensphase (bis zu 3 Monate) teilweise Freistellung […]
